Home Office
Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023: Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.
Bis zum 30. Juni 2023 vereinbart : Eine Person wird auch dann als in der Schweiz erwerbstätig betrachtet, wenn sie ihre Tätigkeit hier physisch nicht ausüben kann. Betroffen davon sind insbesondere Grenzgänger im Home Office.