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Unfallversicherung (UVG) und berufliche Vorsorge (BVG)

Sobald Sie Personal einstellen, müssen Sie es bei einer Unfallversicherung versichern und Ihre Versicherungspflicht bei einer Pensionskasse für die zweite Säule prüfen lassen.

Unsere Sozialkassen haben die Retraites Populaires als Partner für die zweite Säule.

Um Informationen darüber zu erhalten und Ihr Angebot zu berechnen, besuchen Sie bitte die Website der Retraites Populaires.